DER FEINE UNTERSCHIED ZWISCHEN BEDARFSORIENTIERTER BERATUNG UND PRODUKTVERKAUF
DARUM VERSICHERUNGSMAKLER


 

 

Strukturvertriebe

Die Mitarbeiter eines Strukturvertriebes sind in ein streng hierarchisch organisiertes Netzwerk eingebunden. Gerne bezeichnen sich diese als „Allfinanzberatung“, „Finanzoptimierer“ etc. Die Provisionen werden anhand vorgegebener Schlüssel in der Struktur aufgeteilt. Die Vertreter sind oftmals an strenge Verkaufsvorgaben gebunden und müssen bestimmte Umsatzziele erreichen. Je niedriger der Mitarbeiter in der Hierachie der Organisation steht, desto kleiner ist sein Anteil an der Provision. Daraus folgt ein hoher Verkaufsdruck für Produkte, die nicht unbedingt hundertprozentig auf die Bedürfnisse der Kunden ausgerichtet sind.

 

 

 

 

 

Ver­sicherungs­makler

Der Ver­sicherungs­makler ist freier Unternehmer und hinsichtlich der Versicherungsgesellschaften ungebunden. Er ist kein Vertreter oder Beauftragter einer Gesellschaft, hat also keinen Dienst- oder Vermittlervertrag. Ein Ver­sicherungs­makler hat Kooperationsverträge mit vielen verschiedenen Gesellschaften. Um die für Sie passende Versicherungslösung zu finden, steht dem Makler also nahezu der gesamte Versicherungsmarkt zur Verfügung. Für seine Beratungs-und Vermittlungstätigkeit erhält er eine Courtage von den Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men. Anders als alle anderen Vermittler steht der Makler auch rechtlich auf der Seite des Kunden. Nur so kann er dessen Interessen auch wirklich vertreten. 

 

 

 


DIE BASIS UNSERER KOOPERATION

Maklervollmacht, Datenschutz und Maklerauftrag 

Da Ver­sicherungs­makler nicht im Auftrag eines Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens tätig sind, erfolgt die Legitimation gegenüber den Versicherern regelmäßig durch eine Maklervollmacht. Hierin wird der Ver­sicherungs­makler bevollmächtigt, den besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden abzuschließen und die damit zusammenhängende Korrespondenz zu führen. 

Viele Versicherer unterbreiten (insbesondere bei erhöhten oder Sonderrisiken) Offerten nur dann, wenn der Ver­sicherungs­makler Name und Anschrift des Interessenten sowie alle risikorelevanten Informationen (Vorschäden und -erkrankungen, Geburtsdaten, Versicherungssummen, Umsatz) angibt. Informationen zu diesem Thema enthält unser Merkblatt zum Datenschutz. 

Der Umfang unserer Dienstleistung ist im Ver­sicherungs­maklervertrag beschrieben. 

 

Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten  

Damit wir den gewünschten Versicherungsschutz ordnungsgemäß vermitteln können und der Versicherer im Schadensfall die vertragliche Leistung erbringt, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. 

 

 

 

 

 

 

 


UNSERE VEMA-MARKLERAPP


In Zusammenarbeit mit der VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG haben wir eine ServiceApp entwickelt.

Mit der App können Sie

  • einen Schaden schnell und unkompliziert melden. Einfach eine Sprachnachricht, Fotos oder Video erstellen und uns senden. So können Sie z.B. am Unfallort mit Ihrem Unfallgegner ein Sprachprotokoll aufnehmen - und das Ganze sehr unkompliziert. Und der Schadenort wird gleich mitgeliefert.
  • uns beauftragen, eine Rechnung oder Police zu prüfen - egal ob diese über uns abgeschlossen wurde oder nicht. Einfach abfotografieren und uns zusenden. Wir melden uns - garantiert.
  • Push-Nachrichten von uns empfangen, mithilfe derer wir Sie über Neuigkeiten, Wissenswertes oder wichtige Veränderungen informieren können.
  • jederzeit mobil auf die große Auswahl an Landingpages zugreifen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.
  • und natürlich ganz unkompliziert eine Beratung von uns anfordern - ein Klick und wir melden uns bei Ihnen!
  • uns jederzeit über die Kontaktdaten erreichen

 

Bitte suchen Sie in beiden Stores unter dem Stichwort VEMA MaklerApp.

Nach der Installation müssen Sie einmalig eine Anmeldung vornehmen (bitte Groß-und Kleinschreibung beachten):

 

Code: OWJjfA== 

 

Benutzername: VEMA 
Code: OWJjfA== (Bitte Groß-und Kleinschreibung beachten)