OLDTIMER-VERSICHERUNG

Unfallversicherung

Oldtimer im Überblick

Wer einen Oldtimer oder Youngtimer fährt, liebt normalerweise sein Fahrzeug. Die Versicherer haben dies erkannt und mit entsprechenden reagiert. Es wird ein umfangreicher Schutz für einen bescheidenen Beitrag geboten. Neben den klassischen Oldtimertarifen bietet man einen speziellen Youngtimertarif für Fahrzeuge an, welche älter als 20 Jahre, aber noch keine Oldtimer sind.

 

Hintergrundwissen zu Kenn­zeichen

Auf den öffentlichen Straßen Deutschlands gibt es unzählige, verschiedene Kenn­zeichenarten. Wer einen Oldtimer besitzt, wird sich welchem Kenn­zeichen er sein Fahrzeug anmelden möchte. Er hat dafür folgende Möglichkeiten:

Standard-Kenn­zeichen

Hier unterscheidet sich das Zulassen des Oldtimers nicht von der üblichen Verfahrensweise. Es handelt sich hierbei um ein schwarzes kann zu jeder Zeit im Straßenverkehr genutzt werden.

H-Kenn­zeichen

Es handelt sich auch hierbei um ein schwarzes Dauerkennzeichen, welches durch ein 'H' (für Historisch) am Ende der Zahlenreihe jeder Zeit im Straßenverkehr genutzt werden.

Vorteile:

  • pauschale Kfz-Steuer: 191,73 (Stand 28.05.2020)
  • eine grüne Plakette wird nicht benötigt

Voraussetzungen:

  • die Erstzulassung fand vor mindestens 30 Jahren statt
  • guter, originaler oder zeitgenössisch restaurierter Zustand
  • bestandene Hauptuntersuchung
  • Gutachten

 

Saisonkennzeichen

Es handelt sich hierbei um ein schwarzes Kenn­zeichen, mit dem das Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum zugelassen wird. Das Kenn­zeichen wird doch zwei Zahlen ergänzt. 

Vorteil:

  • Kfz-Steuer und Versicherungsbeitr ge sind nur anteilig fällig

07er-Kenn­zeichen

Es handelt sich hierbei um ein rotes Wechselkennzeichen, die Ziffernfolge beginnt stets mit "07". Es ermöglicht die wechselnde Verwendung Fahrzeugart. Diese dürfen jedoch nur zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen sowie für Probe-,  Überführungs- und Werkstattfahrten verwendet werden. Das Kenn­zeichen ist nicht zu verwechseln mit dem roten Händlerkennzeichen (06er-Kenn­zeichen).

 


Welche verschiedenen Werte lassen sich ver­sichern?

Der Marktwert beschreibt den Durchschnittspreis eines Fahrzeugs bei An- und Verkauf auf dem Privatmarkt ohne Berücksichtigung Gewinnspanne eines Händlers.

Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die der Geschädigte nach einem Totalschaden oder Verlust aufwenden muss, um kurzfristig gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen.

Beim Wiederherstellungswert handelt es sich um die Summe, die sich aus der Anschaffung und späteren Restaurierung eines Kfz sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt.

 

Welche Zustandsnoten gibt es?

Im Zusammenhang mit Oldtimern wird auch immer von Zustandsnoten gesprochen. Wer noch nie damit zu tun hatte, kann sich oft nur Zustandsnote verbirgt. Classic Data, eine Datenbank für klassische Fahrzeuge, definiert die Zustandsnoten so:

Zustand 1: Makelloser Zustand

Keine Mängel, Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an der Technik und an der Optik. Komplett Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser). Sehr selten. Ein Fahrzeug, auf das man begeistert zugeht und bei dem man auch bei genauer Prüfung keine Mängel feststellt. Basis für die der angenommene Zustand bei Erstauslieferung, d. h. der ehemalige Neuwagenzustand des entsprechenden Herstellers.

Zustand 2: Guter Zustand

Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Entweder seltener, guter nichtrestaurierter Originalzustand restauriert. Technisch und optisch einwandfrei mit leichten Gebrauchsspuren. Ein Fahrzeug, auf das man begeistert zugeht, aber an dem man bei näherer Betrachtung leichte Gebrauchsspuren findet. Diese sich in der nachvollziehbaren, geringen Gesamtlaufleistung bzw. Laufleistung nach der Restauration widerspiegeln. Entsprechend der Technik.

Zustand 3: Gebrauchter Zustand

Fahrzeuge ohne größere technische und optische Mängel, voll fahrbereit und verkehrssicher. sofortigen Arbeiten notwendig. Ein Fahrzeug, auf das man zugeht und bei näherer Betrachtung unschwer Gebrauchsspuren und diverse kleinere Mängel erkennt. sollten sich in der nachvollziehbaren Gesamtlaufleistung bzw. Laufleistung nach einer Restauration widerspiegeln. Entsprechend der Technik.

Zustand 4: Verbrauchter Zustand

Nur eingeschränkt fahrbereit. Sofortige Arbeiten zur erfolgreichen Abnahme gem. 29 StVZO mittlere Durchrostungen. Fahrzeug komplett in den einzelnen Baugruppen, aber nicht zwingend unbeschädigt. Ein Fahrzeug, auf das man zugeht und bei dem diverse Mängel schon aus der Entfernung erkennbar sind. Eine n here Inaugenscheinnahme Verschlei spuren. Zustand 5 Restaurierungsbedürftiger Zustand. Fahrzeug im mangelhaften, nicht fahrbereiten Gesamtzustand. Umfangreiche erforderlich. Fahrzeug nicht zwingend komplett. Ein Fahrzeug, bei dem selbst der Laie sofort deutliche Mängel und/oder Fehlteile erkennt. 


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Irrtümer

Eine Oldtimer-Versicherung bekomme ich erst mit einem H-Kenn­zeichen!

Nein, das H-Kenn­zeichen sagt lediglich aus, dass das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist und gewissen Auflagen erfüllt. Eine Oldtimer-Versicherer - für jüngere Fahrzeuge mit einem normalen Standardkennzeichen abgeschlossen werden und fallen eventuell in die Youngtimer-Versicherung.

 

Haft­pflicht und Kasko muss beim gleichen Versicherer bestehen!

Meistens ja, aber es gibt Versicherer, bei denen man lediglich einen Bereich ohne den jewiligen Gegensatz ver­sichern kann.


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